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Der Frosch
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von COB Consulting, Christian O. Buchacher (im Folgenden COB genannt)
Stand: März 2008
1. Vertragsumfang und
Gültigkeit
1.1 COB nimmt Aufträge
entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen,
die COB oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen
dieses Vertrages durchführt.
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1.2 Lediglich für alle
Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation,
Programmierung, Systemsoftware, etc.) gelten ergänzend
– soweit im folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen
vorgesehen sind – die von der Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung,
hierfür empfohlenen „allgemeinen
Bedingungen“, die bei COB jederzeit eingesehen bzw.
angefordert werden können. Diese Leistungen bilden in jedem
Fall eigene Rechtsgeschäfte.
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1.3 Diese Allgemeine
Geschäftsbedingungen sind zusätzlich auf der Website
von COB www.cob.at/agb
ersichtlich.
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1.4 Mündlich vereinbarte
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur
wirksam, wenn sie von COB schriftlich bestätigt worden sind.
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1.5 Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden für das gegenständliche
Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung
ausdrücklich ausgeschlossen.
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1.6 Der Kaufvertrag kommt
zustande, wenn COB innerhalb der Annahmefrist entweder eine
schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten
Vertragsgegenstände liefert.
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1.7 Angebote sind
grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es
kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit
übernommen werden.
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2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind
möglich.
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2.2 Beanstandungen aus
Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der
Ware beim Transportunternehmen und COB schriftlich, spätestens
jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
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2.3
Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus
Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des
Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers
und gelten als Ablieferung.
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2.4 Sachlich gerechtfertigte und
angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung
von COB, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen,
gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.
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2.5 Angekündigte
Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden
ist, als bloß annähernd geschätzt.
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im
Bereich von COB oder dessen Unterlieferanten entbinden COB von der
Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
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2.6 Betriebs- und
Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße
Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt
und befreien COB für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl
von COB auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung,
ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des
Rücktrittes durch COB entstehen.
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2.7 Betriebs- und
Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als
höhere Gewalt und befreien COB für die Dauer der
Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem
Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
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2.8 Wird der angegebene
Liefertermin um mehr als 60 Tage überschritten, ist der
Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens
90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Brief vom
Vertrag zurückzutreten. Auch COB kann zurücktreten,
wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder
sonstige, durch COB unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise
Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen,
unmöglich wird. In beiden Fällen ist COB nur zur
zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen
verpflichtet.
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2.9 COB steht es frei, die Art der
Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.
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2.10 Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von
COB.
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3. Preise
3.1 Die genannten Preise gelten
exklusive Transport-, Versicherungs, Installations- und
Aufstellungskosten und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese Kosten
werden - wenn im Angebot nicht anders angegeben - dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
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3.2 Die Berechnung der Preise
erfolgt in Euro.
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3.3 Für die Berechnung
der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen
Preise maßgebend.
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3.4 Für
längerfristige Projekte vereinbarte Stundensätze
können ohne vorheriges Einverständnis des Kunden in
der Höhe der Inflation angepasst werden.
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4. Zahlung
4.1 Zahlungen sind nach
Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
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4.2 Bei Aufträgen, die
mehrere Einheiten umfassen, ist COB berechtigt, nach Lieferung jeder
einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
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4.3 Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder
Bemängelungen zurückzuhalten.
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4.4 Bei COB einlangende Zahlungen
tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die
vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und
Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der
ältesten Schuld.
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4.5 Bei Zahlungsverzug werden von
COB Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich pro erfolgter Mahnung, einen Betrag
von €20,00 zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen
und Kosten zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei
Teilzahlungen ist COB berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu
lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu
stellen.
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4.6 Für den Fall des
Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, COB
sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie
etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu
refundieren.
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4.7 Darüber hinaus ist
vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden,
der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend
höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von COB
anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu
ersetzen.
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4.8 Eine Aufrechnung von
behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche
von COB ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist
gerichtlich festgestellt oder von COB schriftlich anerkannt worden.
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5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Geräte und
Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung
(einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes
Eigentum von COB. Der Auftraggeber hat für diese Zeit
für die ordnungsgemäße Instandhaltung
(Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor
restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
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5.2 Kommt der Auftraggeber seinen
Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß
nach, so ist COB jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des
Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der
Auftraggeber verpflichtet.
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5.3 Sollte die Ware vom
Auftraggeber vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte
weiterveräußert werden, so gilt der diesen zu
entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufs an COB abgetreten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den solcher Art erzielten
Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an COB
abzuführen.
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5.4 Sollte die Ware
gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der
Auftraggeber, COB innerhalb von drei Tagen zu verständigen und
COB sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts
erforderlichen Informationen zu erteilen.
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5.5 Falls Dritte auf die noch im
Eigentumsvorbehalt von COB stehende Ware zugreifen bzw.
Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber
darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum von COB steht.
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5.6 Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes durch COB stellt keinen Vertragsrücktritt
durch COB dar.
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6.
Gewährleistung, Garantie und Haftung
6.1 COB ist im Rahmen seiner
Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach
Lieferung verpflichtet, Mängel der
Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden
waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung,
kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der
mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung
hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des
Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens
jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung erhebt. Sonstige
Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind
ausgeschlossen. Für Fremdsoftware gelten die Bestimmungen des
jeweiligen Herstellers.
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6.2 Durch den Austausch von
Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungen in Kraft.
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6.3 Von der
Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und
Zubehör (wie zum Beispiel Datenträger, Druckpatronen)
sowie Reparaturen infolge externer Einflüsse (wie zum Beispiel
die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder Eingriffe
Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit
Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine
Gewährleistung für Funktions- und
Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann,
wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung
auftreten.
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6.4 Über den
Gewährleistungsrahmen hinaus können
zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch
für diese Leistungen gelten die gegenständlichen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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6.5 COB haftet für
Schäden nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für
Folgeschäden und Vermögensschäden,
insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse,
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den
Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an
aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
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7. Schulung
7.1 Stornierungen von Seminaren
bei der Firma COB müssen grundsätzlich schriftlich
erfolgen. Stornogebühren fallen nur innerhalb einer Woche vor
Seminarbeginn an (3-5 Werktage davor 40%, 1-2 Werktage davor 100% des
Seminarbeitrages).
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7.2
Gewährleistungsansprüche für den Fall der
Nichterreichung des Ausbildungszieles, insbesondere aufgrund mangelnder
Sprach- oder Vorkenntnisse oder unzureichender Anwesenheit des
auszubildenden Personenkreises, sind jedenfalls ausgeschlossen.
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8. Gerichtsstand und
anwendbares Recht
8.1 Soweit nicht anders
vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden
gesetzlichen Bestimmungen.
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8.2 Für eventuelle
Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes für den
Geschäftssitz von COB vereinbart.
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8.3 Es gilt
österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des
UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.8.2 Für
eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes
für den Geschäftssitz von COB vereinbart.
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8.4 Für alle gegen einen
Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen
Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen
Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener
Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen
Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat.
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9. Schlussbestimmungen
9.1 Für den Verkauf an
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.8.1
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur
Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
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9.2 Sind oder werden einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig
oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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