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Der Frosch
Allgemeine Geschäftsbedingungen

von COB Consulting, Christian O. Buchacher (im Folgenden COB genannt)

Stand: März 2008

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1 COB nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die COB oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
1.2 Lediglich für alle Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation, Programmierung, Systemsoftware, etc.) gelten ergänzend – soweit im folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind – die von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, hierfür empfohlenen „allgemeinen Bedingungen“, die bei COB jederzeit eingesehen bzw. angefordert werden können. Diese Leistungen bilden in jedem Fall eigene Rechtsgeschäfte.
1.3 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind zusätzlich auf der Website von COB www.cob.at/agb ersichtlich.
1.4 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von COB schriftlich bestätigt worden sind.
1.5 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
1.6 Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn COB innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert.
1.7 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

2. Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind möglich.
2.2 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und COB schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
2.3 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung.
2.4 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung von COB, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.
2.5 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Bereich von COB oder dessen Unterlieferanten entbinden COB von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
2.6 Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien COB für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl von COB auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch COB entstehen.
2.7 Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien COB für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
2.8 Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 60 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Auch COB kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch COB unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist COB nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.
2.9 COB steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.
2.10 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von COB.

3. Preise

3.1 Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs, Installations- und Aufstellungskosten und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese Kosten werden - wenn im Angebot nicht anders angegeben - dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
3.4 Für längerfristige Projekte vereinbarte Stundensätze können ohne vorheriges Einverständnis des Kunden in der Höhe der Inflation angepasst werden.

4. Zahlung

4.1 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
4.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist COB berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4.4 Bei COB einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.5 Bei Zahlungsverzug werden von COB Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von €20,00 zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist COB berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
4.6 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, COB sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.
4.7 Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von COB anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
4.8 Eine Aufrechnung von behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche von COB ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von COB schriftlich anerkannt worden.

5. Eigentumsrecht

5.1 Die gelieferten Geräte und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von COB. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist COB jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.
5.3 Sollte die Ware vom Auftraggeber vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der diesen zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufs an COB abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an COB abzuführen.
5.4 Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, COB innerhalb von drei Tagen zu verständigen und COB sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.
5.5 Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt von COB stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum von COB steht.
5.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch COB stellt keinen Vertragsrücktritt durch COB dar.

6. Gewährleistung, Garantie und Haftung

6.1 COB ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach Lieferung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Für Fremdsoftware gelten die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
6.2 Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
6.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie zum Beispiel Datenträger, Druckpatronen) sowie Reparaturen infolge externer Einflüsse (wie zum Beispiel die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
6.4 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.5 COB haftet für Schäden nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Schulung

7.1 Stornierungen von Seminaren bei der Firma COB müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Stornogebühren fallen nur innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn an (3-5 Werktage davor 40%, 1-2 Werktage davor 100% des Seminarbeitrages).
7.2 Gewährleistungsansprüche für den Fall der Nichterreichung des Ausbildungszieles, insbesondere aufgrund mangelnder Sprach- oder Vorkenntnisse oder unzureichender Anwesenheit des auszubildenden Personenkreises, sind jedenfalls ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von COB vereinbart.
8.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.8.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von COB vereinbart.
8.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.8.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.